Rechtsanwalt Sabri Saglam in Marl
Bergstraße 155, 45770 Marl, Deutschland

Widerruf von Privatkrediten

Ihr Anwalt für Widerruf

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Kredit rechtswirksam widerrufen

Möchten Sie einen Autokredit, Privatdarlehen oder einen Kredit für den Kauf im Einzelhandel widerrufen und sich vorzeitig aus dem Vertrag lösen, unterstützen wir Sie dabei. So erhalten Sie Ihre Raten und Anzahlung zurück.

Dies gelingt besonders dann weitestgehend problemlos, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, steht einem zeitlich unbegrenzten Widerruf kaum etwas im Wege. Auf diese Weise sind Sie in der Lage, sich vorzeitig aus dem Kreditvertrag zu lösen und ggf. auch Ihr Gut zurückgeben. Die Anzahlung sowie die Raten, die Sie bereits gezahlt haben, erhalten Sie im Anschluss zurück.

Damit der Widerruf Ihres Kredits gelingt, prüfen unsere Mitarbeiter genau, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig ist. Werden die Angaben nachträglich nicht korrigiert oder ergänzt, entfällt die Widerrufsfrist.

Als Beispiel beim Autokauf:
Haben Sie Ihr Auto nach dem 10. Juni 2010 erworben und mit einem Kredit finanziert, den Ihnen Ihr Händler vermittelt hat, steht Ihnen ein zeitlich unbegrenzter Widerruf zu. Hierbei handelt es sich um eine Rückabwicklung, dank derer Sie sich aus dem Vertrag lösen. Anzahlung und Raten erhalten Sie in diesem Falle zurück, nachdem Sie das Auto abgegeben haben.

Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 sind Verbraucher in der Lage, auch nach dem Verkauf des Autos einen Widerruf zu veranlassen – und das selbst dann, wenn der Kredit bereits abbezahlt wurde. Geben Privatkreditverträge nicht in klarer und prägnanter Form an, welche Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gelten, entfällt die Frist. Besonders häufig findet man Kaskadenverweise in den Verträgen, bei denen die Widerrufsinformationen in einem Paragrafen aufgeschlüsselt werden, der wiederum selber auf einen anderen Paragrafen verweist. Dadurch sind die Pflichtangaben in den Widerrufsbelehrungen unzureichend und ein Widerruf kann jederzeit eingereicht werden.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter überprüfen gerne den Vertrag und nehmen eine fundierte Einschätzung vor. Bei der Überprüfung berufen wir uns auf das Urteil des EuGH vom 26.03.2020. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung und beraten Sie individuell und fachgerecht!

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