Rechtsanwalt Sabri Saglam in Marl
Bergstraße 155, 45770 Marl, Deutschland

Widerruf von Immobiliendarlehen

Ihr Anwalt für Widerruf

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Wir unterstützen Sie dabei, aus einem teuren Immobilienvertrag wieder herauszukommen

Wir helfen Ihnen, Ihren überteuerten Immobilienkredit abzulösen. Gerne verfassen wir für Sie einen rechtssicheren Widerruf von Immobiliendarlehen und helfen Ihnen dabei, bares Geld zu sparen. Da viele Verträge für Immobiliendarlehen fehlerhaft sind, können Bauherren diese grundsätzlich widerrufen.

Seit 2002 steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Kreditvertrag für eine Immobilie abschließen. Alle Immobilienverträge, die nach dem 10. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 geschlossen wurden, sind widerruflich. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass diese nicht vollständig getilgt oder abgewickelt sind. Haben Sie einen Kreditvertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen, kann dieser aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch ein Jahr und zwei Wochen lang widerrufen werden – ungeachtet der Tatsache, ob er fehlerhaft ist oder nicht. Fehlt die Widerrufsbelehrung gänzlich, ist ein Widerruf grundsätzlich möglich. Unser Team hilft Ihnen, den Vertrag zum Immobilienkredit auch Jahre nach Vertragsabschluss zu widerrufen, sollten unzureichende Verbraucherinformationen vorliegen. Da die Zinsen jetzt viel niedriger sind als noch vor ein paar Jahren, können Sie hier mehrere Tausend Euro einsparen – eine echte Zinschance.

Möchten Sie Ihren Immobilienkredit kündigen, weil Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, fällt eigentlich eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese dient dazu, die Zinsen auszugleichen, die bis zum Ende der Zinsbindungsfrist anfallen würden. Hierbei fallen nicht selten Beträge bis zu 50.000 Euro an. Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag rechtzeitig, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und beraten Sie umfassend!

Wurde Ihr Kreditvertrag nicht per Post oder Internet abgeschlossen, profitieren Sie von einer weiteren Zusatzchance, der Rückabwicklung Ihres Immobiliendarlehens. Wir prüfen, ob Ihr Kreditvertrag rückabgewickelt werden kann, sodass Sie im günstigsten Falle einen fünfstelligen Betrag zurückbekommen. Hierfür ist entscheidend, dass es sich bei Ihrem Immobiliendarlehen nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt. Nur dann haben Sie einen Anspruch auf Verzinsung Ihrer Zahlungen. Den vereinbarten Kreditzins müssen Sie jedoch zahlen, sollten Sie mit der Ausführung des Vertrags ausdrücklich einverstanden sein, bevor das Widerrufsrecht abgelaufen ist.

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